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Kataster / Grundbuch

Sämtliche sich in Südtirol befindliche Liegenschaften sind, was Fläche und Lage betrifft, im Grundkataster erfasst.

Sämtliche sich in Südtirol befindliche Liegenschaften sind, was Fläche und Lage betrifft, im Grundkataster erfasst. Im Gebäudekataster werden zusätzlich die einzelnen Immobilien in bezug auf Wohneinheiten und deren Räume grafisch erfasst und mit den sogenannten Katasterwerten bewertet.

Das Grundbuchsamt beschäftigt sich mit den Eigentumsverhältnissen der Liegenschaften; auch sind hier sämtliche Rechte, Dienstbarkeiten und Belastungen, mit welchen die einzelnen Parzellen behaftet sind, einsichtbar.

Grundkataster

Wenn Sie beabsichtigen ein Grundstück zu teilen, ein Gebäude oder einen Straßenverlauf einzutragen, ein Teilgrundstück kaufen oder veräußern, dann benötigen Sie einen Teilungsplan.
Ein Teilungsplan ist ein öffentlich zugängliches, im Katasteramt hinterlegtes und vidimiertes Dokument, mit welchem die beantragten Änderungen in die Katastermappe eingetragen werden. Bei Änderungen des Eigentumsverhältnisses dient er bei notariellen Verträgen oft auch als Vertragsgrundlage.
Grundstücksteilungen bzw. Veränderungen der Parzellgrenzlinien müssen mittels Teilungsplan dem Katasteramt und bei Eigentumsänderungen mitsamt notariellem Vertrag auch beim Grundbuchsamt hinterlegt werden. Unsere jahrelange Erfahrung in diesem Bereich garantiert Ihnen eine schnelle und zuverlässige Abwicklung Ihrer Vorstellungen und Wünsche. Dabei stehen wir Ihnen bei Bedarf in allen Belangen zur Seite; von der Definition der neuen Grundstückgrenzen, die Erstellung der notwendigen Unterlagen für Katasteramt und Notar bis zur endgültigen Eintragung im Grundbuch.
Wenn Sie ein Gebäude neu errichtet, bzw. am bestehenden externe Umbauarbeiten durchgeführt haben (Erweiterungen Veränderungen des Gesamtgrundrisses), dann müssen diese Veränderungen mittels Teilungsplan beim Katasteramt hinterlegt werden. Bei Neubauten erhalten Sie dann eine Bauparzellennummer, welche Ihre Liegenschaft auf der Katastermappe identifiziert. Diese Bauparzellennummer dient auch als Grundlage für die spätere Meldung ins Gebäudekataster sowie für eventuelle materielle Teilungen.
Bei Ausweisung von Bauzonen müssen die neuerstellten Baulose ebenfalls ins Grundkataster übernommen werden, um sie danach den jeweiligen neuen Grundeigentümern zuordnen zu können. Wir beherrschen die technischen Grundlagen und Vermessungsmethoden, welche für die Erstellung eines solchen Teilungsplanes notwendig sind, führen mit Ihnen bei Bedarf Beratungen durch und erstellen bei Notwendigkeit auch Eigentums- und Flächenbewegungstabellen.
Viele Strassen sind noch nicht im Grundkataster erfasst, bzw. der Strassenverlauf ist im Laufe der Zeit verändert worden, im Grundkataster jedoch noch nicht erfasst. In diesem Fall muss ein Teilungsplan erstellt werden.
Wir führen die Aufmessungen durch, organisieren eventuelle Gespräche mit Anrainern und erstellen dann die notwendigen Teilungspläne. Auf Wunsch fertigen wir auch Eigentums, Flächenbewegungs- und Tauschflächentabellen an.

Gebäudekataster

Jede Immobilie muss vom Gesetz mittels Gebäudekatastermeldung vom Katasteramt erfasst und mit Katasterwerten versehen sein. Unsere Dienstleistung umfasst folgende Leistungen:
• Aufmessung des Bestandes
• grafische Wiedergabe auf den vom Katasteramt vorgesehenen Formularen sowie die Flächenberechnungen im Katasterprogramm „Docfa“

Materielle Teilungen

Der materielle Teilungsplan bzw. materielle Hausteilungsplan beschreibt die Eigentums- verhältnisse innerhalb einer Immobilie und den zur Bauparzelle gehörenden Flächen. Auch Dienstbarkeiten wie Durchgangs- oder Durchfahrtsrechte können mit diesen Unterlagen definiert werden. Um seine Rechtswirksamkeit zu erlangen, muss der materielle Teilungsplan im Grundbuch hinterlegt werden; bei Verschiebungen der Eigentumsverhältnisse muss zusätzlich ein notarieller Vertrag, welcher die Verschiebungen beschreibt, beigelegt werden.

Erhebungen

In den Kataster- und Grundbuchsämtern unseres Landes sind sämtliche Unterlagen, welche die Liegenschaften Südtirols und deren Eigentümer betreffen gesammelt und archiviert. Diese Unterlagen sind öffentlich zugänglich und für jedermann einsehbar.
Sie benötigen aktuelle oder historische Katasterinformationen bezüglich Gebäudekatastereintragungen, Grundstücksgren-zen, Parzellenflächen oder deren Kulturart..., dann wenden Sie sich an uns!
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung im Katasterwesen helfen wir Ihnen gerne weiter!
Sie benötigen aktuelle oder historische Grundbuchsinformationen über die Eigentums-verhältnisse einer Liegenschaft, bzw. über deren Belastungen (Durchgangs- Durchfahrtsrechte, Fruchtgenuss, Hypotheken) oder Rechte (Wassernutzunggsrecht, Weiderecht), dann kommen Sie zu uns!
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung sind wir in der Lage, sämtliche Erhebungen durchzuführen und sie Ihnen zukommen zu lassen.

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